„Von Werbeblockern über Cathy Hummels bis hin zu Cookies – Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht“ (Herr Dr. Münker)

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„Von Werbeblockern über Cathy Hummels bis hin zu Cookies – Aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht“ (Herr Dr. Münker)

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Am 28. Mai 2019 hielt Herr Dr. Reiner Münker (Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale und Leiter der Deutschen Landesgruppe LIDC) einen spannenden und gut besuchten Vortrag zu den aktuellen Entwicklungen im Wettbewerbsrecht.

Nach einer kurzen Einführung über die Entwicklung der Wettbewerbszentrale beschrieb Herr Dr. Münker die wesentlichen Aufgaben der Wettbewerbszentrale als vier Säulen. So diene sie insbesondere der Rechtsdurchsetzung, der Beratung ihrer Mitglieder im Bereich des UWG, der Bereitstellung von Informationen und sie sei schließlich sogar beratend im Bereich der Gesetzgebung tätig. Das Lauterkeitsrecht werde im heutigen Zeitalter stetig weiterentwickelt, weshalb die fachkundige Beratung durch Mitarbeiter der Wettbewerbszentrale in besonderem Maße gefragt sei.

Anschließend beschäftigte sich Herr Dr. Münker mit zahlreichen aktuellen Fällen. Zu Beginn stellte er das BGH-Urteil vom 19.04.2018 zu AdBlock Plus vor und erklärte an dieser Stelle anschaulich, weshalb der BGH – anders als das OLG Köln – dieses Geschäftsmodell nicht als wettbewerbswidrig ansah.

Daraufhin thematisierte Herr Dr. Münker das hochaktuelle Phänomen der Influencer. Während Produkte noch vor einigen Jahren im TV durch Prominente wie Thomas Gottschalk oder George Clooney beworben wurden, verlagere sich der Werbemarkt heute zunehmend auf soziale Plattformen wie Instagram oder YouTube. Hierdurch würden neue Zielgruppen erreicht und der Produktabsatz so effektiv gesteigert wie nie zuvor. Für einen Werbepost erhalte ein Influencer mit ca. 1 Mio. Followern bis zu 10.000 Dollar. Doch das Internet sei kein rechtsfreier Raum. Auch hier finden UWG, TMG und RStV Anwendung, was vermehrt zu rechtlichen Auseinandersetzungen führe. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen (u.a. OLG Celle v. 08.06.2017; KG Berlin v. 08.01.2019; LG Karlsruhe v. 21.03.2019 und zuletzt LG München I v. 29.04.2019) befassten sich in den vergangenen Monaten mit der sog. Kennzeichnungspflicht. Herr Dr. Münker wies darauf hin, dass die Entwicklung in diesem Bereich des Lauterkeitsrechts in der kommenden Zeit abzuwarten bleibe. Eine neue Definition der geschäftlichen Handlung aber könne sich als durchaus problematisch erweisen und Auswirkungen für das gesamte UWG nach sich ziehen.

Zuletzt ging Herr Dr. Münker auf einige Vorhaben auf europäischer Ebene ein. Die EU-Kommission hatte bereits im April 2018 den „New Deal for Consumers“ beschlossen, der für mehr Transparenz im Netz sorgen sollte. Hierzu gehörte auch die sog. Omnibus-RL, die Änderungen an vier Richtlinien beabsichtigte, u.a. auch an der UGP-RL. Durch die Richtlinie sollten etwa individuelle Rechtsbehelfe für Verbraucher geschaffen werden. Im Rahmen der Umsetzung blieb Deutschland jedoch ein gewisser Spielraum. Herr Dr. Münker warnte an dieser Stelle insbesondere vor der Schaffung von Bußgeldtatbeständen. Diese seien nicht nur mit Blick auf den Bestimmtheits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bedenklich, da das UWG mit zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffen arbeite. Es sei darüber hinaus auch zweifelhaft, ob die Schaffung von Bußgeldtatbeständen die Ahndung von Wettbewerbsverstößen nicht vielmehr erschwere.

 

Date And Time

28.05.2019 - 16:00 to
28.05.2019 - 18:00

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