Zusatzausbildung „Gewerblicher Rechtsschutz“

Mit dieser Zusatzausbildung bietet die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz eine einmalige Gelegenheit, zusätzliches juristisches Wissen im Patent-, Marken-, Design-, Wettbewerbsrecht zu erlangen. Das Angebot richtet sich an Studierende der Rechts- oder Naturwissenschaften, Nebenfachstudierende, Referendarinnen und Referendare sowie Praktikerinnen und Praktiker, die auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes Kenntnisse aufbauen oder vertiefen möchten. Der Praxisbezug ist dabei garantiert, da die Zusatzausbildung von Herrn Prof. Dr. Bühling, langjähriges Mitglied im Förderverein sowie Rechtsanwalt und Partner bei der Kanzlei Krieger Mes & Graf von der Groeben (Düsseldorf), geleitet wird.

Die Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte, die in einem Zeitraum von zwei Semestern absolviert werden.

  1. Beginn der Ausbildung ist jeweils im Wintersemester, in der wir die Vorlesung „Gewerblicher Rechtsschutz“ anbieten. Die Veranstaltung vermittelt Grundkenntnisse im Patent-, Marken- und Designrecht und endet mit einer zweistündigen Abschlussklausur.
  2. Das Sommersemester dient der Vertiefung der erworbenen Kenntnisse. Im Rahmen eines Seminars zu aktuellen Problemen des Gewerblichen Rechtsschutzes setzen sich die Teilnehmenden in einer schriftlichen Arbeit intensiv mit einem einzelnen praxisrelevanten Thema auseinander. Die Ergebnisse präsentieren sie bei einer Blockveranstaltung im Laufe des Semesters.

Die Zusatzausbildung erfreut sich bereits seit vielen Jahren anhaltender Beliebtheit und angesichts der enorm gewachsenen Bedeutung des Gewerblichen Rechtsschutzes für in der Wirtschaft tätige Juristinnen und Juristen bietet die Zusatzausbildung eine einmalige Chance, fundiertes Grundwissen in diesem Rechtsgebiet zu erwerben. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten sonst seltene Einblicke in den Arbeitsalltag des Dozenten und sind damit bestens vorbereitet für eine spätere Tätigkeit im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.

Das Zertifikat, mit dessen Verleihung die Zusatzausbildung abschließt, bezeugt eine zusätzliche Qualifikation, die heutzutage wichtiger denn je ist, um sich auf dem Arbeitsmarkt durchzusetzen.

Häufige Fragen

1. Wer kann an der Zusatzausbildung „Gewerblicher Rechtsschutz“ teilnehmen?

Teilnehmen können alle Studierende der Rechts- oder Naturwissenschaften sowie Nebenfachstudierende. Daneben sind auch Referendarinnen und Referendare sowie Praktikerinnen und Praktiker herzlich eingeladen. Eine Immatrikulation an der Universität Münster ist nicht erforderlich. Juristische Vorkenntnisse sind von Vorteil, aber nicht zwingend erforderlich.

2. Entstehen durch die Teilnahme Kosten?

Nein, die Teilnahme an der Zusatzausbildung „Gewerblicher Rechtsschutz“ ist kostenlos.

3. Können die Leistungen im Rahmen der Zusatzausbildung für den universitären Schwerpunktbereich angerechnet werden?

Ja, eine Anrechnung der Klausur ist in den Schwerpunktbereichen 1, 3 und 5 möglich. Eine Anrechnung der Seminarleistung für den Schwerpunktbereich ist nicht möglich. Mit der Erlangung des Zertifikats kann somit zugleich ein Teil der universitären Schwerpunktprüfung absolviert werden.

4. Muss man sich für die Zusatzausbildung anmelden? Wo kann ich diese machen?

Für die im Rahmen der Zusatzausbildung angebotenen Vorlesungen ist eine allgemeine Anmeldung nicht erforderlich. Jeder Interessierte kann an diesen teilnehmen. Allerdings bedarf es einer Anmeldung für die Abschlussklausur. Soll die Klausur sowohl im Rahmen eines Schwerpunktes als auch für die Zusatzausbildung angerechnet werden, bedarf es neben einer Anmeldung unter WILMA auch einer Anmeldung per Email an:oliver.lampe@uni-muenster.de. Für alle, die die Klausurleistung ausschließlich im Rahmen der Zusatzausbildung erbringen wollen, reicht eine Anmeldung per Email an die vorstehende Adresse. Darüber hinaus bedarf es auch einer Anmeldung zu den Seminaren, die jeweils im Sommersemester eines Jahres stattfinden. Die Anmeldung erfolgt hier innerhalb eines Vorbesprechungstermins, womit eine Teilnahme der Interessierten an diesem Termin zwingend erforderlich ist. Der Termin für die Vorbesprechung wird frühzeitig auf der Homepage des ITM bekannt gegeben.

5. Muss das Seminar zwingend im Anschluss an die Vorlesung belegt werden?

Nein, dazwischen können noch weitere Semester liegen. Allerdings ist zumindest die Teilnahme an der Klausur Voraussetzung für die Anmeldung zum Seminar.

7. Kann mit der Seminarleistung im Gewerblichen Rechtsschutz zusätzlich die Seminarleistung für die Zusatzausbildung „ITM“ abgelegt werden?

Nein, für den Erwerb beider Zusatzzertifikate sind auch zwei Seminare zu belegen und zwei Arbeiten zu schreiben.

8. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ansprechpartner ist der Verantwortliche für die Forschungsstelle Gewerblicher Rechtsschutz: Yannick Buchholz (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) Tel.: 0251 / 83 386 05 Email: y.buchholz@uni-muenster.de