Mitglied werden

Sie suchen ein Netzwerk für einen intensiven Kontaktaustausch im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes?

Dann bieten wir Ihnen die dazu passende Plattform!

>>> Förderverein der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz Münster e.V. <<<

Die von Prof. Dr. Thomas Hoeren geleitete Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz verbindet die wissenschaftliche Forschung mit der wirtschaftlichen Praxis überregional tätiger Unternehmen in den Bereichen des Patent-, Marken-, Design- und Wettbewerbsrechts.

Die Mitglieder des Fördervereins informiert die Forschungsstelle über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre, organisiert regelmäßig Vortragsveranstaltungen und bietet mit einer von namhaften Dozierenden geführten Zusatzausbildung eine hervorragende Möglichkeit der Weiterbildung an.

Zögern Sie nicht, bei Fragen zur Forschungsstelle oder zum Förderverein Kontakt mit uns aufzunehmen – wir freuen uns auf Sie!

Ihre Vorteile zusammengefasst

Als Vereinsmitglied werden Sie:

  • Teil eines weit verbreiteten Kontaktnetzwerks
  • Die Möglichkeit erhalten, an regelmäßig stattfindenden Vortragsveranstaltungen teilzunehmen
  • Den Literaturbestand des ITM über Rechercheanfragen für sich nutzen können (Anfrage an Katharina Börms)
  • Über aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre in Form eines exklusiven Newsletters auf dem Laufenden gehalten.

Alle Vorteile erhalten Sie bereits für einen Jahresbeitrag i.H.v.:

  • Einzelpersonen: mind. 130 € (außer Studierende/Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin mind. 20 €)
  • Betriebe ab einer Betriebsgröße von 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: mind. 260 €
  • Betriebe ab einer Betriebsgröße von 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: mind. 390 €

Alles was Sie tun müssen, um Mitglied zu werden, ist, den nachfolgenden Antrag auf Aufnahme zum Verein zur Förderung der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz Münster e.V. bequem von zu Hause aus auszufüllen und abzusenden.

Der Vorstand entscheidet sodann über die Aufnahme des Aufnahmesuchenden (vgl. § 4 Abs. 2 der Satzung des Fördervereins)