Gewerblicher Rechtsschutz und Autonomes Fahren – Neue Herausforderungen in modernen Zeiten

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Gewerblicher Rechtsschutz und Autonomes Fahren – Neue Herausforderungen in modernen Zeiten

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Anlässlich der am 19. Januar 2018 durchgeführten Verleihung der Zertifikate für die erfolgreiche Absolvierung der Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie für die Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz war Herr Prof. Dr. Bühling zu Gast, der als besonderen Höhepunkt einen spannenden Festvortrag zum Thema „Gewerblicher Rechtsschutz und Autonomes Fahren – Neue Herausforderungen in modernen Zeiten“ hielt. Prof. Dr. Bühling, nun schon seit vielen Jahren Lehrbeauftragter an der Universität Münster und langjähriger Partner der Sozietät Krieger Mes & Graf v. der Groeben, nahm zu Beginn seines Vortrags ein Zitat auf, wonach eine neue technische Revolution unser zukünftiges Leben wahrscheinlich grundlegend verändern werde. Das Autonome Fahren sei insofern nur noch eine Frage der Zeit.

Als besondere Herausforderung kennzeichnete er neben den technischen Schwierigkeiten insbesondere die rechtlichen Fragen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Prof. Dr. Bühling gab zunächst einen historischen Überblick über die Entstehung und Entwicklung des Automobils und erläuterte sodann die verschiedenen Automatisierungsgrade. Dabei machte er deutlich, dass zwischen einem Fahrzeug, das ausschließlich vom Fahrer geführt werde, und dem fahrerlos fahrenden Auto, mehrere verschiedene Stadien der Automatisierung zu unterscheiden seien. In diesem Zusammenhang wies er zugleich darauf hin, dass nach Art. 8 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr jedes Fahrzeug einen Führer haben müsse. Deshalb sei zur Einführung des Autonomen Fahrens zunächst eine Überarbeitung der derzeitigen Rechtslage angezeigt. Ferner ging er auf die verschiedenen Interessen und tangierten Schutzrechte der unterschiedlichen Beteiligten ein. So seien vor allem Urheberrechte, Patente, Marken und Gebrauchsmuster in Einklang zu bringen.

Den Schwerpunkt seines Vortrags legte Prof. Dr. Bühling im Anschluss auf die besonderen Anforderungen des Autonomen Fahrens und dessen Auswirkungen auf gewerbliche Schutzrechte. Als Beispiele nannte er die Sicherung eigener Entwicklungen und die Kontrolle des Zugangs als notwendige Maßnahmen. Mit seinen Schlussworten entwickelte er eigene Lösungskonzepte, die unter anderem einen Verzicht auf Patente oder eine freie Nutzung der Selbigen vorsahen.

 

Date And Time

19.01.2018 - 16:00 to
19.01.2018 - 18:00

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