Entspricht das Beschwerdeverfahren beim Europäischen Patentamt dem Grundsatz der Gewaltenteilung?

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Entspricht das Beschwerdeverfahren beim Europäischen Patentamt dem Grundsatz der Gewaltenteilung?

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Die Gelegenheit, einzelne Ergebnisse der Dissertation präsentiert zu bekommen, bekamen interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer, als Herr RA Dr. Poggemann am 7. Juni 2016 erneut am ITM zu Gast war, um zum Thema „Rechtsprechung des Europäischen Patentamts ein Widerspruch in sich? – Eine rechtliche Betrachtung des gerichtlichen Beschwerdeverfahrens unter besonderer Berücksichtigung des Gewaltenteilungsgrundsatzes“ zu referieren.

Einführend gab der Vortrag einen Überblick über den Aufbau des Europäischen Patentamtes, insbesondere mit Blick auf die Zusammensetzung der Beschwerdekammern, die zu der Zeit die zentrale Rolle für den Rechtsschutz gegen Europäische Patente einnahmen. Dies sei darauf zurückzuführen, dass das Europäische Patent als Bündel nationaler Patente nur innerhalb des Beschwerdeverfahrens als Ganzes angefochten werden könne. Vor diesem Hintergrund beleuchtete Herr Dr. Poggemann die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Beschwerdekammern, die durch die nur eingeschränkte Trennung von Beschwerdekammern und dem administrativen Teil des EPA bedingt seien. Dieser Zustand sei eines von verschiedenen Defiziten innerhalb der Europäischen Patentorganisation im Hinblick auf den Grundsatz der Gewaltenteilung. Bedenklich sei dies insbesondere wegen des Gewährleistungsgehalts des Art. 79 Abs. 3 GG, wenn der Bund nach Art. 24 GG Hoheitsrechte an derartige zwischenstaatliche Organisationen übertrage.

Seine Ausführungen setzte Herr Dr. Poggemann immer wieder in den Kontext aktueller Berichterstattung und neuer Entwicklungen. Dadurch wurden den Gästen zahlreiche Anknüpfungspunkte für die spätere Diskussion und das abschließende Beisammensein geboten.

 

Date And Time

07.06.2016 - 16:00 to
07.06.2016 - 18:00

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