Die Grenzbeschlagnahme und die Rechtsstellung des Betroffenen

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Die Grenzbeschlagnahme und die Rechtsstellung des Betroffenen

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Am 29. Mai 2018 durften wir am ITM Herrn Dr. Corin Gittinger begrüßen, der mit seinem Vortrag zum Thema „Die Grenzbeschlagnahme und die Rechtsstellung des Betroffenen“ einen spannenden Einblick in die Kernprobleme seiner Dissertation gab. Die Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz hatte Herrn Dr. Gittinger eingeladen, die wesentlichen Ergebnisse seiner Arbeit vorzustellen, für die er mit dem jährlich verliehenen Förderpreis der Forschungsstelle ausgezeichnet worden ist.

Zu Beginn des Vortrags ging Herr Dr. Gittinger näher auf die Grenzbeschlagnahme nach der Verordnung (EU) 608/2013 selbst ein und stellte die wesentlichen Charakteristika dieses für einige Zuhörerinnen und Zuhörer noch unbekannten Instituts dar. Dabei erläuterte er insbesondere auch die Funktion dieser Maßnahme, mit der private Rechte mittels einer Behörde – in der Regel auf Antrag – durchgesetzt werden. Anhand einiger Grafiken und Statistiken konnte Herr Dr. Gittinger veranschaulichen, dass die Möglichkeit, eine Grenzbeschlagnahme einzuleiten, zunehmend genutzt werde, woraus sich auch die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des Instituts ableiten lasse.

Nach einem kurzen Überblick über den Ablauf des Grenzbeschlagnahme-Verfahrens stellte Herr Dr. Gittinger dann das Hauptproblem seiner Dissertation dar und bettete dieses in einen Beispielsfall aus der Praxis ein. So bestehe der wesentliche Interessenkonflikt der Grenzbeschlagnahme im Sachentscheidungsverfahren hinsichtlich des Interesses des Importeurs an einer frühzeitigen Freigabe der Ware zur wirtschaftlichen Verwertung einerseits, und des Interesses des Rechtsinhabers an einer langfristigen Beschlagnahme zur umfassenden Klärung der möglichen Rechtsverletzung andererseits. Der Gesetzgeber sei seiner Aufgabe, diese Interessen einem schonenden Ausgleich zuzuführen, nicht ausreichend gerecht geworden, da in der Praxis dem Importeur im Falle der Beschlagnahme wegen der langen Verfahrensdauer stets die „Veraltung“ und damit die wirtschaftliche Entwertung seiner Waren drohe.

Schließlich stellte Herr Dr. Gittinger verschiedene alternative Verfahrensvorschläge sowie deren Stärken und Schwächen dar. Aufgrund der einschneidenden Rechtsfolgen eines umfassenden Einfuhrverbots bis zur rechtskräftigen Entscheidung vertrat er die Auffassung, dass die Regelung in der Weise zu ergänzen sei, dass der Rechtsinhaber innerhalb von zwei Wochen eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vorzulegen habe, die die Verwahrung der Waren oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, anstatt ein Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung einzuleiten. Nur auf diese Weise sei ein angemessener Interessenausgleich gewährleistet.

 

Date And Time

29.05.2018 - 16:00 to
29.05.2018 - 18:00

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