Die Bedeutung der Arbeitnehmererfindung in der betrieblichen Praxis – „erfinderische“ Ideen zur Bestimmung von Vergütungsansprüchen

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Die Bedeutung der Arbeitnehmererfindung in der betrieblichen Praxis – „erfinderische“ Ideen zur Bestimmung von Vergütungsansprüchen

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Anlässlich der feierlichen Zertifikatsverleihung der Forschungsstelle am 12. Februar 2016 hielt Prof. Dr. Kurt Bartenbach als Gastredner einen Festvortrag zum Thema „Die Bedeutung der Arbeitnehmererfindung in der betrieblichen Praxis – „erfinderische“ Ideen zur Bestimmung von Vergütungsansprüchen“.

Zunächst erläuterte Prof. Bartenbach, Gründungspartner der Kanzlei CBH Rechtsanwälte und Honorarprofessor an der Universität zu Köln, inwieweit bei den oftmals emotional aufgeladenen Auseinandersetzungen über Erfindungen ein interessengerechter Ausgleich erforderlich sei. So habe auf der einen Seite der Arbeitnehmer als Anspruchssteller, der häufig inzwischen aus dem Unternehmen ausgeschieden sei, ein Interesse an einer fairen Vergütung. Auf der anderen Seite stünden die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens, für die Erfindungen und deren Verwertung in vielen Fällen die wesentliche Grundlage darstellten. Dass die Kreativität der Erfinder sich auch in der Art und Weise der Geltendmachung von Ansprüchen niederschlage, verdeutlichte Prof. Bartenbach anhand zahlreicher Anekdoten aus der Praxis. Als Vorsitzender des Fachausschusses für Erfinderrecht der GRUR konnte er darüber hinaus aus erster Hand über etwaigen Reformbedarf und aktuelle Entwicklungen im Hinblick auf die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen berichten.

Im Rahmen der Verleihung wurde darüber hinaus auch Herr RA Dr. Joachim Poggemann für seine herausragende Dissertation mit dem Thema „Patentverfahrensrecht als Verwaltungsrecht“ mit dem Förderpreis der Forschungsstelle ausgezeichnet.

 

Date And Time

12.02.2016 - 16:00 to
12.02.2016 - 18:00

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