Der Anwendungsbereich des harmonisierten Lauterkeitsrechts – Abgrenzung des Verbraucherbereichs vom Nichtverbraucherbereich

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Der Anwendungsbereich des harmonisierten Lauterkeitsrechts – Abgrenzung des Verbraucherbereichs vom Nichtverbraucherbereich

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Gleich mehrere Gründe zum Feiern gab es am Freitag, den 20. Januar 2017 am ITM. So wurden im Rahmen der jährlich stattfindenden, feierlichen Verleihung die Zertifikate für die erfolgreiche Absolvierung der Zusatzausbildung im Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht sowie für die Zusatzausbildung im Gewerblichen Rechtsschutz überreicht. Einen besonderen Höhepunkt bildete dabei der Festvortrag von Herrn Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer zum Thema „Der Anwendungsbereich des harmonisierten Lauterkeitsrechts – Abgrenzung des Verbraucherbereichs vom Nichtverbraucherbereich“, der anlässlich der Feierlichkeiten am ITM zu Gast war.

Als Ausgangspunkt seiner Ausführungen diente die unionsrechtliche Generalklausel des Art. 5 der UGP-Richtlinie, die er als „Sternstunde des europäischen Lauterkeitsrechts“ bezeichnete. In diesem Zusammenhang stellte er fest, dass vor dem Hintergrund der Vollharmonisierung des Lauterkeitsrechts nicht nur eine richtlinienkonforme, sondern auch eine richtlinienoptimierende und rechtsangleichende Auslegung erforderlich sei.

Im Anschluss erfolgte die Zertifikatsverleihung durch Prof. Hoeren und Dr. Jochen Bühling. Dabei wurde auch Herr Dr. Kevin Kuta für seine herausragende Dissertation zum Thema „Die Besichtigungsanordnung nach dem „Düsseldorfer Modell“ – Zur Rechtmäßigkeit des Düsseldorfer Besichtigungsverfahrens de lege lata“ mit dem Förderpreis der Forschungsstelle für Gewerblichen Rechtsschutz ausgezeichnet.

 

Date And Time

20.01.2017 - 16:00 to
20.01.2017 - 18:00

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