Prof. Dr. Jochen Bühling

Mitglied seit 2014

 

Ich bin Rechtsanwalt und Partner bei Krieger Mes & Graf v. der Groeben in Düsseldorf. Unsere Sozietät ist beinahe ausschließlich auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts sowie der angrenzenden Gebiete tätig. Wir vertreten unsere internationale und nationale Mandantschaft gerichtlich und außergerichtlich bei der Durchsetzung ihrer Schutzrechte und der Abwehr von Angriffen ebenso wie bei strategischen Planungen. Dabei beraten wir in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes. Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen im deutschen und europäischen Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Arbeitnehmererfinderrecht und Markenrecht. Ebenso gehören dazu das Designrecht, das Recht der Geschäftsgeheimnisse und die angrenzenden Rechtsgebiete, namentlich Kartellrecht, Medien- und Telekommunikationsrecht, Werberecht und Heilmittelwerberecht.

Ich selbst bin seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1999 Partner bei Krieger Mes & Graf v. der Groeben. Zur Mitgliedschaft im Förderverein des ITM bin ich über meine Lehrtätigkeit an der Universität Münster gekommen. Da ich selbst mein Jurastudium in Münster bis zum 1. Staatsexamen absolviert habe, fühle ich mich der Fakultät und insbesondere auch dem ITM persönlich, aber auch fachlich verbunden. Durch den Förderverein wird eine besondere Verbindung zwischen der akademischen Lehre einerseits und der anwaltlichen und unternehmerischen Praxis andererseits hergestellt. Diese Verzahnung schafft einen regen Gedankenaustausch und gibt insbesondere auch den Studenten Einblicke in die Praxis, die sie sonst erst nach dem Verlassen der Universität im Referendariat erlangen.

Gerade auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sind die praktischen Bezüge und die wirtschaftlichen Auswirkungen unseres Rechtsgebietes täglich zu beobachten. Auch in der Ausbildung geht es darum, nicht nur juristische Fragestellungen zu beantworten, sondern die sich dabei ergebenden Probleme in den größeren Kontext der Unternehmenstätigkeit und der Wirtschaft einzuordnen. Andererseits kann das Recht in der Praxis nicht ohne ausreichende akademische Forschung angemessen fortgebildet werden. Auch dafür stehen die Tätigkeiten des ITM und des Fördervereins.

Wir bieten in diesem Zusammenhang am gewerblichen Rechtsschutz interessierten Studierenden und AbsolventInnen jederzeit die Möglichkeit zu studienbegleitenden Praktika und Ausbildung in der Anwaltsstation im Referendariat sowie Tätigkeiten als wissenschaftliche Mitarbeiter.

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